Baugenehmigung
BAUGENEHMIGUNG
Terrassenüberdachungen (ausgenommen Wintergärten) unter 30 qm (bis zu einer max. Tiefe von 3 Metern) bedürfen seit dem 01. Januar 2009 keiner Baugenehmigung mehr - siehe §65 Landesverordnung für NRW.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Bauordnungsamt.
Wir unterstützen Sie mit sämtlichen Unterlagen die für Ihre Baugenehmigung notwendig sind.
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